Rechtsgültig und sicher

Soll eine Immobilie rechtsgültig den Besitzer wechseln, ist die notarielle Beurkundung Vorschrift. Viele Eigentümer können jedoch mit den vielen juristischen Begrifflichkeiten und Modalitäten wenig anfangen und benötigen daher in diesem Bereich Hilfe. Die Experten von Juber & Schlinghoff unterstützen Verkäufer daher nicht nur beim Verkaufsprozess, sondern beraten und begleiten sie auch beim notariellen Termin.

„Wurde der passende Käufer für die Immobilie gefunden, ist der Gang zum Notar der letzte Schritt im Verkaufsprozess“, erklärt Jürgen Juber, Geschäftsführer von Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH aus Leverkusen. „Für uns gehört es selbstverständlich zum Service, dass wir unsere Kunden während des Notartermins nicht nur begleiten, sondern sie auch vorab umfassend beraten und sie zum Beispiel über die Abläufe, Modalitäten und eventuelle Kosten informieren.“

Die Aufgaben der Experten für Immobilien beim Thema Notartermin sind vielfältig. Zunächst stimmen sie mit allen Beteiligten einen gemeinsamen Termin ab und vereinbaren dann diesen beim Notar. Zudem fordern sie den Käufer auf, eine feste Finanzierungsbestätigung seiner Bank einzureichen und übermitteln dem Notariat alle wichtigen Details – wie zum Beispiel die persönlichen Daten des Käufers, Zeitpunkt der Übergabe sowie Zahlungsmodalitäten. „Sind alle wesentlichen Fakten und Daten beim Notar, erstellt dieser den Kaufvertrag und sendet uns diesen zur Prüfung zu“, so Jürgen Juber.

„Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass unsere Kunden im Vorfeld viele Fragen bezüglich des Notartermins haben. Daher klären wir vorab offene Fragen und sind natürlich auch während des Termins für unsere Kunden da“, fasst der Geschäftsführer sein Beratungsangebot zusammen. Es besteht für den Käufer aber auch während des Termins für die notarielle Beurkundung die Option, mögliche Fragen direkt an den Notar zu stellen.

Sind sich beim Notartermin beide Parteien einig, wird der Kaufvertrag unter notarieller Aufsicht unterschrieben und die Immobilie gilt juristisch als verkauft. Für Jürgen Juber ist dieser Moment auch nach vielen Jahren immer noch ein besonderer Moment. „Hier zeigt sich letztendlich das Ergebnis unserer Arbeit“, weiß der erfahrene Immobilienexperte.

Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde, beginnen die abschließenden Schritte. Hierfür lässt der Notar unter anderem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, informiert die zuständigen Behörden über den Eigentümerwechsel und veranlasst die Umschreibung der Immobilie. Auch die Aufforderung an den Käufer, den Kaufpreis zu zahlen, gehört zu den Aufgaben des Notars.

Zum Rundum-Sorglos-Service der Immobilienprofis von Juber & Schlinghoff gehört aber nicht nur eine ganzheitliche Betreuung im Zuge des Notartermins – auch bei der Objektübergabe an den neuen Eigentümer stehen Jürgen Juber und seine Mitarbeiter zur Verfügung. „Für unsere Kunden sind wir jederzeit da – auch über die Übergabe der Immobilie hinaus“, so der Geschäftsführer.

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