Expert Plus GmbH – BaFin ordnet Rückabwicklung an – Droht nun BWF 2.0 ?
Eine Frage, die man uns heute in der Redaktion desöfteren gestellt hat, denn auch die Expert Plus GmbH hat mit Gold gehandelt über das Produkt „Queensgold“. Nun könnte es eher heißen „crashgold“, denn ein Schaden wird nach heutigem Wissensstand den Anlegern auch bei Expert Plus sicherlich entstehen. Wir gehen allerdings davon aus, so Thomas Bremer aus Leipzig von diebewertung.de, dass man hier kein „falsches Gold“ finden wird, wie bei der BWF Stiftung derzeit kolportiert wird. Trotzdem vermeintlich sichere Vertriebsmodelle werden immer häufiger von der BaFin als Einlagegeschäft beurteilt und die Initiatoren dann zur Rückabwicklung verpflichtet. Das wiederum dürfte in den meisten Fällen dann schwierig sein, denn soviel liquide Mittel sind bei den Initiatoren nicht vorhanden um s o f o r t alle Kundengelder zurückzahlen zu können.
Hieraus folgt dann oft der Gang zum Insolvenzrichter…………….und dann kann es Jahre dauern, bis die Anleger ihr Geld zurückbekommen, zumindest das, was dann noch da ist.
Ob das auch hier so sein wird, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, kann heute niemand seriös sagen, da muss man abwarten. Die Entscheidung der BaFin zeigt aber auch, dass man hier den „grauen Kapitalmarkt“ zumachen will. Nachrangdarlehen und Sachdarlehen waren bisher immer noch „Fluchtpunkte“ für Vertriebsmitarbeiter, die die Anforderungen des § 34 d und 34 f Gewerbeordnung nicht erfüllen, also somit auf die Vermittlung von erlaubnisfreien Produkten angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Gerade bei diesen Produkten wurden immer noch 10% Provision und mehr bezahlt. Das passt nicht mehr in die heutige Zeit, so Thomas Bremer aus Leipzig. Wir von diebewertung.de waren nachgewiesener Maßen, immer die größten Gegner des Nachrangdarlehens, wofür man uns oft gescholten hat, so Thomas Bremer weiter. Wir würden „bashing“ betreiben, so hat es einmal Stefan Appel von Checkanalyse genannt. Nein Herr Appel haben wir nicht, wir wussten nur, was die BaFin von solchen Produkten hält. Produkte, die oft von Ihnen und Ihren Ratingkollegen „positiv“ geratet wurden.
Wir kannten damals und kennen heute die Meinung der BaFin zu solchen Produkten, deshalb können wir jeden Vertriebler nur warnen, hier solche Produkte an seine Kunden zu vermitteln.
Eines ist aber auch ganz sicher, auch hier werden Anlegerschutzanwaltsmandatssammler wieder google adwords mit Geld füttern, um sich Mandate zu akquirieren. Völlig sinnlos, herausgeschmissenes Geld aus unserer Sicht, so Thomas Bremer. Hier schmeißt man oft gutes Geld einfach nur schlechtem hinterher. Finger weg von solchen Anwaltsabzockern, besonders die, die über google adwords auf Mandantenfang sind. Die teure google adwords Rechnung bezahlen Sie mit ihrem Honorar an die Anwälte. Wollen Sie das?
Diebewertung.de
Thomas Bremer
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