Widerrufen statt kündigen
Wer dringend Geld braucht greift bisweilen auf das Eingemachte zurück und kündigt Renten- oder Lebensversicherung. Zu einem hohen Preis: Der von der Versicherung erstattete Rückkaufswert bedeutet meist eine hohe Einbuße für den vorzeitig Kündigenden....
Sie haben zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen?
Dann gehört Ihre Police mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Verträgen, die der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem bemerkenswerten Urteil ins Visier genommen hat. Grund: Die Widerrufsbelehrungen dieser Verträge sind in der Mehrzahl unzureichend und...
Das inzwischen lang andauernde niedrige Zinsniveau macht Versicherungen zu schaffen. Insbesondere fällt es immer schwerer, überhaupt den Garantiezins zu erwirtschaften....
Ihre Chancen stehen gut - Bei einem erfolgreichen Widerspruch Ihrer laufenden, gekündigten oder bereits ausgelaufenen Lebensversicherung machen Versicherungskunden einen guten Schnitt. Sie erhalten die geleisteten Prämien zurück und eine angemessene Nutzungsentschädigung. Der Bundesgerichtshof entschied bereits in etlichen Punkten für den Versicherungsnehmer....
Sofern Sie Ihrem Vertrag erfolgreich widersprechen, erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Zusätzlich können Sie verlangen, dass der Versicherer als Nutzungsersatz Zinsen zahlt. Das bedeutet, dass er das, was er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, erstatten muss. Das ist sogar meist...
Fast jeder deutsche Haushalt hat sie: eine Lebensversicherung. Und das, obwohl die Renditeentwicklungen der meisten Lebensversicherungen weit hinter dem zurückbleiben, was dem Kunden beim Abschluss vorgerechnet wurde....
Überzeugt Sie die Wertentwicklung Ihrer Lebensversicherung?
Denken Sie über eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung, den Verkauf oder eine Beleihung nach?...
Überzeugt Sie die Wertentwicklung Ihrer Lebensversicherung?
Denken Sie über eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung, den Verkauf oder eine Beleihung nach?...
Es geht grundsätzlich um Lebens- und Rentenversicherungs-Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen wurden. Das bedeutet: Hat der Versicherer vor oder bei der Antragstellung nicht bereits alle erforderlichen Verbraucherinformationen erteilt, liegt...
Wenn die Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die 30-tägige Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Dann kann der Widerspruch auch heute noch erklärt werden....