Schlagwort: Roland Franz & Partner

Die neuen Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland, inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028

Essen – „Ab dem 01.01.2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie erhalten die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz...