Fakepower: Windstrom und Solarstrom sind zweitklassig

Fakepower: Windstrom und Solarstrom sind zweitklassig NAEB 1914 am 7. Juli 2019

Der Stromverbraucherschutz NAEB, Zusammenschluss von mehr als hundert Energiefachleuten aus ganz Deutschland, bezeichnet Strom aus Wind- und Solaranlagen zu Recht als Fakepower. Der Strom ist zweitklassig, weil er nicht auf Nachfrage zur Verfügung steht und wetterbedingt stark schwankt.

Er kann nur begrenzt im Verbund mit großen Regelkraftwerken verwendet werden, die die schwankenden Leistungen ausgleichen. Daher liegt der Wert von Fakepower unter dem Strom aus den Dampfkraftwerken.

Die Börsenpreise bestätigen diese Aussage. Bei einem Überschuss muss Fakepower ins benachbarte Ausland geleitet werden, um das Stromnetz nicht zu überlasten. Die Abnehmer werden für die Abnahme bezahlt (negative Strompreise). Ostern 2019 kostete diese Entscheidung 17 Millionen Euro. Solche Überschüsse durch Starkwinde und Sonnenschein treten bereits durchschnittlich zweimal monatlich auf. Mit jeder weiteren Ökostromanlage werden die Überschüsse größer und die negativen Strompreise höher.

Fakepower kann aufgrund dieser Defizite niemals kostengünstiger als Strom aus Dampfkraftwerken sein. Ohne die vom Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geforderte vorrangige Einspeisung von Ökostrom würde kein Netzbetreiber Fakepower akzeptieren. Das Bereithalten von Regelkraftwerken ist zu teuer, die vielen Regeloperationen sind technisch aufwendig und die Stabilität des Netzes ist gefährdet. Die Regelkosten sind in den letzten 20 Jahren durch die Energiewende von 100 Millionen Euro auf 1.600 Millionen gestiegen. Diese Kosten erscheinen nicht in der EEG-Umlage. Sie sind in den Netzkosten versteckt.

Der ständige Verkauf von Fakepower weit unten den Einstandspreisen ist ganz klar Strompreis-Dumping. Dumping wird weltweit bekämpft, weil ein freier Wettbewerb verhindert wird. Wettbewerber, die preiswerten Braunkohlenkraftwerke, erleiden Verluste, weil Fakepower unter den Gestehungskosten angeboten wird. Sie müssen aufgeben. Da man sie aber als Regelkraftwerke unbedingt braucht, werden sie finanziell gestützt. Der Stromverbraucherschutz NAEB hat das Fakepower-Dumping beim Bundeskartellamt angezeigt. Die Antwort war sinngemäß, es sei kein Dumping, sondern Gesetz.

Die Grenzen für das Einspeisen von Fakepower sind bereits erreicht. Weitere Anlagen sind technisch und wirtschaftlich unsinnig. Der Hinweis auf die Pariser Beschlüsse, nach denen die Energiewende zwingend sei, ist aus technischen Gründen unsinnig! Trotz etwa einem Drittel Fakepower im Netz wurden keine Kohlendioxid-Emissionen reduziert.

Dafür gab es im Juni 2019 in Deutschland dreimal Strommangel mit einem deutlichen Frequenzabfall in ganz Europa, weil man offensichtlich die Einspeisung von Fakepower falsch eingeschätzt hatte und ausreichende Regelleistung nicht zur Verfügung stand. Ein Blackout konnte vermieden werden. Es gelang, den notwendigen Strom aus dem Ausland zu importieren. Das war jedoch nicht billig. Für eine Kilowattstunde, die derzeit Stromkunden 30 Cent kostet, mussten zwischen 1 und 37 Euro aufgebracht werden! Solche Zusammenhänge werden von Leitmedien boshaft verschwiegen!

Das weitere Befolgen der Pariser Beschlüsse führt zu Stromschwankungen und Stromausfällen. Die seit rund zwanzig Jahren wachsende Deindustrialisierung ist unausweichlich. Politiker und die Bundesregierung sollten Tatsachen ins Gesicht schauen, statt Utopien nachzulaufen.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info und www.NAEB.tv

[1] Bildquelle: StockKosh-money-9

Robert Farle: Die CO2-Steuer ist reine Bürger-Abzocke!
1. Oktober 2019 | AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt
Die CO2-Steuer ist reine Bürger-Abzocke, eine gigantische Umverteilung von unten nach oben und ebnet den Weg in die Öko-Diktatur. Schluss damit! Hier sehen Sie die Erwiderungsrede des Parlamentarischen Geschäftsführers und Sprechers für Finanzen der AfD-Fraktion, Robert Farle, zur Aktuellen Debatte der AfD-Fraktion „Maßnahmenpaket für mehr Klimaschutz – ideologiebetriebener Wohlstandsabbau“ vom 26.09.2019 im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Drucksache 7/4956
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