IVA – Rückabwicklung von Lebensversicherungen durch Widerruf

Der Bundesgerichtshof (BGH) ermöglicht mit einer aktuellen Entscheidung den Widerruf einer bereits jahrelang bestehenden Lebensversicherung, da deren Widerrufsbelehrung unwirksam war. Das ermöglicht unter Umständen auch die Rückabwicklung vieler weiterer Lebensversicherungen.

Mit Urteil vom 07. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof gemäß den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) entschieden, dass die Lebensversicherung des Klägers ohne ordnungsgemäße Widerrufserklärung auch heute noch wirksam widerrufen werden kann. Somit steht für jeden Verbraucher, der zwischen 1995 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und nicht gesetzeskonform belehrt wurde, diese Möglichkeit ebenfalls offen. Nach Übermittlung der Widerrufserklärung hat der Versicherungskunde Anspruch auf Rückerstattung sämtlicher gezahlter Beiträge durch die Versicherungsgesellschaft. Zudem ist wahrscheinlich, dass der Versicherungskunde ebenfalls nicht erhaltene Zinsen verlangen kann.

Ist mein Vertrag ebenfalls betroffen?

Konkret bezieht sich der EUGH auf die Unwirksamkeit des § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der in dieser Form nur bis 31.12.2007 gültig gewesen ist. Also sind alle Verträge, die nach diesen Bedingungen ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung – also VOR dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden – widerrufbar. Dies wahrscheinlich sogar rückwirkend bis zum 01.01.1995. Zu prüfen sind daher sämtliche Unterlagen, die der Vertragspartner von der Versicherung erhalten hat: Z.B. Antrag und Versicherungspolice und ggf. Verbraucherinformationen. Teilweise wurden gar keine Widerrufsbelehrungen ausgehändigt, andere wurden durch das Urteil des EUGH unwirksam.

Wir informieren Sie gerne über die neuesten Urteile zum Rückabwicklungsrecht von Lebensversicherungen.

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